Psychotherapeutische Gutachten
Fundierte, unabhängige Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und Gerichte
Erstellung eines psychotherapeutischen Gutachtens
Als psychotherapeutische Gutachterin falle ich unter die Berufsbezeichnung PrivatgutachterIn. Ich werde sowohl von Privatpersonen und Unternehmen als auch von Gerichten beauftragt, ein psychotherapeutisches Gutachten, auch Sachverständigenbeweis genannt, zu erbringen.
Meine Auftraggeberinnen und Auftraggeber benötigen zu verschiedenen Rechtsfragen eine psychotherapeutische Expertenmeinung, die als psychotherapeutisches Gutachten abgefasst wird und vor Gericht als Beweismittel eingebracht werden kann.
Um ein psychotherapeutisches Gutachten erstellen zu können, bedarf es einer psychotherapeutisch relevanten Fragestellung, einer darauf bezogenen Analyse vorliegender Daten und gründlicher Recherche im Sinne von Befragungen sachbezogener Personen. Die Erhebungsergebnisse dienen der psychotherapeutischen Diagnostik und der Erstellung des psychotherapeutischen Gutachtens, das der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber als Entscheidungshilfe dient.
Zu beachten ist, dass die nach § 15 Psychotherapiegesetz verpflichtende Verschwiegenheit im Zusammenhang mit Interviews für ein psychotherapeutisches Gutachten fällt. Sämtliche Auskünfte der Befragten sind für die Erstellung eines Gutachtens relevant und müssen daher an Auftraggeberinnen bzw. Auftraggeber weitergeleitet werden.
Meine Arbeitsschwerpunkte für die Erstellung eines psychotherapeutischen Gutachtens beziehen sich auf folgende Rechtsbereiche:
Arbeitsrecht
- Arbeits- und Berufs(un)fähigkeit aufgrund psychischer und psychosomatischer Belastung
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Stress- und Burnout-Symptomatik
Familienrecht
- Obsorge- und Pflegschaftsangelegenheiten
- Erziehungsfähigkeit
- Abklärung von Kindeswohlgefährdung
- Besuchsrecht
Sozialrecht
- Weitergenehmigung bzw.
- Behandlungsanspruch von Psychotherapie
- Pensionsverfahren
- Psychotherapeutische Diagnostik und Indikation zur Psychotherapie im Rahmen des ASVG
Strafrecht
- Psychotherapeutische Diagnostik von Folgeschäden bei Verbrechensopfern nach psychischem, physischem oder sexuellem Missbrauch (Kinder, Jugendliche und Erwachsene)
Zivilrecht
- Psychotherapeutische Diagnostik von Folgeschäden bei Verbrechensopfern nach psychischem, physischem oder sexuellem Missbrauch (Kinder, Jugendliche und Erwachsene)
- Scheidung
- Obsorge- und Pflegschaftsverfahren
Kosten für ein Gutachten
Die Kosten für ein psychotherapeutisches Gutachten richten sich nach dem Auftragsumfang und den notwendigen Erhebungen. Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag. Die dafür eingehobene Gebühr bringe ich bei Beauftragung in Abzug.
Sollten Sie weiterführende Information benötigen, finden Sie diese unter folgendem Link bei der Vereinigung Österreichischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VÖPP): https://www.voepp.at/suche
Für Fragen und Auskünfte stehe ich Ihnen gerne unter den angeführten Kontaktdaten zur Verfügung.
Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.
