Häufig gestellte Fragen
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Die Psychotherapie ist eine Behandlungsmethode, in der das Gespräch zwischen Ihnen und mir, Ihrer Psychotherapeutin, im Vordergrund steht. Je nach Bedarf und vorheriger Absprache wird das gesprochene Wort durch Übungen ergänzt.
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Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Erklärung der Rahmenbedingungen für eine gelingende Psychotherapie. Es ist unverbindlich und gibt Ihnen die Entscheidungsmöglichkeit, bei mir zu bleiben oder eine Kollegin bzw. einen Kollegen aufzusuchen.
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Im Einzelsetting finden die psychotherapeutischen Gespräche zwischen Ihnen und mir, Ihrer Psychotherapeutin, statt.
→ Details dazu lesen Sie auf der Seite „Für wen ist Psychotherapie?“.
In der Paartherapie finden die psychotherapeutischen Gespräche zwischen Ihnen als Paar und mir, Ihrer Psychotherapeutin, statt. Der Behandlungsschwerpunkt liegt auf der Psychodynamik zwischen Ihnen und Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner.
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In der Familientherapie finden die psychotherapeutischen Gespräche zwischen der Familie und mir, Ihrer Psychotherapeutin, statt. Unter dem Begriff „Familie“ verstehe ich sowohl einzelne Elternteile und deren Kind bzw. deren Kinder als auch beide Elternteile und ihr Kind bzw. ihre Kinder, wobei Patchwork-Familien, Adoptiv-bzw. Pflegekinder sowie hetero- oder homosexuelle Elternteile gleichermaßen willkommen sind.
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In der Gruppentherapie finden sich regelmäßig mindestens vier Personen zusammen, die gemeinsam ihre Themen unter meiner Leitung besprechen. Als Bereicherung und zusätzlicher Erfahrungsprozess dienen die Inhalte aller Mitglieder, aus deren Bearbeitung jeder für sich schöpfen kann. Sollte die Gruppe eine gewisse Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern überschreiten, so ziehe ich gerne eine Co-Therapeutin oder einen Co-Therapeuten hinzu. Alle, an der Gruppe Beteiligten, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
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Ich, Ihre Psychotherapeutin, stelle eine Frage wohl überlegt und in bester Absicht zum Fortschritt Ihres Therapie-Erfolgs. Dennoch steht es Ihnen frei, die Frage nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zu beantworten. Merke: Psychotherapie erfolgt freiwillig!
Alle Übungen in der Psychotherapie verstehen sich als Angebote, die ich Ihnen vorab erkläre und zu Ihrem Wohl offeriere. Dennoch steht es Ihnen frei, die Übung nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Merke: Psychotherapie erfolgt freiwillig!
Psychotherapie ist für jede und jeden sowie generell für alle seelischen Anliegen da.
In der Psychotherapie verhelfe ich Ihnen in professioneller, empathischer Haltung zu neuen Sichtweisen zu finden, unterstützt durch gezielte Fragestellungen, veränderte Zugänge zu entwickeln und Ihre – bisher vielleicht noch verborgen gebliebenen – Stärken zu erkennen. Individuelle Möglichkeiten und Facetten Ihrer Problemlösung entwickeln sich im psychotherapeutischen Gespräch.
Falls Sie eine psychische Erkrankung haben, die in Form einer Diagnose festgehalten wurde, so sind Sie in der Psychotherapie gut aufgehoben. Psychotherapie dient der Behandlung Ihrer Erkrankung ohne Unterstützung von Medikamenten. Die Verschreibung derselben ist ausschließlich Ärzten vorbehalten.
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Grundsätzlich ist es Ihre Entscheidung, einen Facharzt für Psychiatrie aufzusuchen. Falls ich Ihnen aufgrund meiner Berufserfahrung den Besuch einer Psychiaterin bzw. eines Psychiaters empfehle, sollten Sie diesem Rat Folge leisten.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind keine Ärzte, sie verschreiben daher keine Medikamente. Im Idealfall wird die Wirkung der Medikamente als stützend erlebt. Sie mindern die aufgetretenen Symptome, welche gleichzeitig professionell durch Psychotherapie behandelt werden.
In meiner Praxis können Sie sowohl bar zahlen als auch überweisen. Eine Begleichung mittels Kredit- oder Bankomatkarte ist leider nicht möglich.
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Sie können einen Teil Ihrer Kosten von Ihrer Sozialversicherung refundiert erhalten. Bringen Sie zu unserem Zweitgespräch eine Überweisung Ihrer Ärztin bzw. Ihres Arztes mit. Ich arbeite das Anforderungsformular mit Ihnen aus, das sie dann gemeinsam mit der ärztlichen Überweisung an Ihre Sozialversicherung senden. Nach etwa 3 Wochen erhalten Sie die Bewilligung. Danach können Sie die Rechnungen für die Psychotherapie zur Kostenerstattung einreichen. Bitte beachten Sie, dass es im Ermessen Ihrer Sozialversicherung liegt, ein Ansuchen abzulehnen. Da ich keine Kassenplätze vergebe, ersetzt Ihre Sozialversicherung nicht die Gesamtkosten der Therapie.
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Selbstverständlich stelle ich Ihnen für Schule, Arbeitsplatz und wo sonst noch nötig, eine Zeitbestätigung aus.
Krankenstände, Urlaub, Rehabilitations-Aufenthalte und vieles mehr können zu Unterbrechungen einer laufenden Therapie führen. Wie und wann die Wiederaufnahme der Therapie erfolgt, besprechen wir miteinander.
Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.